BehandlungsAblauf
Bitte nutzen sie das Kontakformular, ich rufe sie so bald als möglich zurück, um ihnen einen Ersttermin vorzuschlagen.
Für unser erstes Treffen planen sie bitte 15 Minuten mehr Zeit ein um in der Praxis das Aufnahmeprozedere zu durchlaufen.
Gerne können sie den Aufnahmebogen auch schon zu Hause drucken und ausfüllen.
Verordnung + Zuzahlung
Lassen sie sich die Verordnung bitte erst dann von ihrem Arzt/ Therapeut ausstellen, wenn sie mit einem zeitnahen Ersttermin in der Praxis für Ergotherapie rechnen können.
Die Behandlung muss binnen 2 bzw. 4 Kalenderwochen nach Ausstellung beginnen.
Falls es zu Wartezeiten kommen sollte, könnte die Verordnung ihre Gültigkeit verlieren.
Behandlungskosten
Sind sie gesetzlich krankenversichert informiere ich sie hiermit über die von ihnen zu leistende Zuzahlungspflicht nach § 32/§ 61 SGB V. Der Gesetzgeber sieht eine von ihnen zu zahlende Rezept-Gebühr in Höhe von 10 Euro und eine 10%ige Eigenbeteiligung der gesamten Behandlungskosten vor. Sollten sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen sie bitte ihren Befreiungsausweis mit.
Die Zuzahlung ist am ersten Behandlungstermin zu leisten und ist in bar oder per Karte möglich.
PrivatpatientInnen erhalten nach Ablauf des Rezeptes eine Privatliquidation.
Verlauf in der Praxis
- Ihr erster Termin mit Aufnahme in der Praxis (+15 Minuten) beinhaltet eine
Analyse/ Diagnostik und die Befunderhebung.
- Offene Fragen, ihre Ziele und das weitere Vorgehen besprechen wir gemeinsam.
- Fortlaufende Termine werden geplant und sind verbindlich. Auf der Verordnung wird die Frequenz bestimmt, oftmals wird 1-3 Mal/ wöchentlich eingetragen.
- Evaluation der Maßnahmen und Ziele durchführen und gegebenenfalls einen Therapiebericht an den verordnenden Arzt/ Therapeuten weiterleiten.
- Neue Verordnung einholen oder eine Pause einlegen, Unterbrechung wegen Klinikaufenthalt oder Beendigung der Therapie mit einem Abschlussgespräch vereinbaren.