Verordnungen
Sie sind KassenpatientIn und bekommen bei entsprechendem Bedarf eine Verordnung für das Heilmittel Ergotherapie von ihrem Arzt/ Ärtztin/ PsychotherapeutIn.
Langzeitverordnungen
sind für Ergotherapie ebenso möglich.
- ein langfristiger Heilmittelbedarf ist fortlaufend über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr, bei Diagnosen von z.B. Demenz, Autismus, Post-Covid-Syndrom, etc. gewährleistet.
- bei Diagnosen von psychischen Erkrankungen kann ihr Arzt/TherapeutIn den Bedarf bestätigen und mit ihnen gemeinsam einen Antrag bei den Krankenkassen stellen.
Sektorale Heilpraktikerin für Ergotherapie
SelbstzahlerIn oder keine Diagnose?
Als sektorale Heilpraktikerin für Ergotherapie, bin ich befugt ohne Verordnung vom Arzt/ PsychotherapeutIn, eine ergotherapeutische Diagnostik zu erstellen und direkt mit einer ergotherapeutischen Behandlung zu beginnen.
Wenn sie der Meinung sind ihre Beschwerden können direkt mit einer ergotherapeutischen Behandlung verbessert oder behoben werden, dann wenden sie sich gerne an mich. Ich werde sie beraten und untersuchen und wir werden gemeinsam einen Behandlungsplan aufstellen.
Es gibt keine vorgeschriebene Therapieform, keine vorgeschriebene Behandlungsdauer und keine feste Anzahl und Frequenz der Behandlungen.
Natürlich ersetzt der Besuch beim Heilpraktiker für Ergotherapie nicht in jedem Fall den Gang zu Ihrem Arzt. Falls notwendig, werde ich sie in jedem Fall an einen (Fach-) Arzt verweisen.
Die Rechnung wird in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstellt.
Wenden Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn an ihre Krankenkasse oder Zusatz- Versicherung und klären sie die Möglichkeiten einer Kostenübernahme.